OGH 8. 10. 2008, 9 ObA 37/08v
Abschnitt XIV KV-Metallgewerbe - Gemäß Abschnitt XIV Pkt 3 des Kollektivvertrages für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe gebührt eine Gefahrenzulage ua für Arbeiten, die infolge einer Sturzgefahr zwangsläufig