Art XII Z 2 KV-Güterbeförderungsgewerbe/Arbeiter - Beauftragt ein Arbeitgeber ein Detektivbüro mit der Überwachung eines Arbeitnehmers, der im Verdacht steht, unter Verwendung eines Firmenfahrzeuges bei einem anderen Unternehmen Arbeitsmaterial zu stehlen, fehlt es an einem typischen Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis, sodass die im Kollektivvertrag vorgesehene Verfallsklausel nicht auf den Anspruch des Arbeitgebers auf Ersatz der Überwachungskosten anwendbar ist.