Erlass des BMF vom 19. 11. 2008, BMF-010222/0241-VI/7/2008 (LSt-Protokoll 2008)
Ältere alleinstehende, gebrechliche Menschen mit und ohne Pflegestufe beschäftigen fallweise eine Haushaltshilfe. Es liegt eine ärztliche Bestätigung vor, dass die ältere Person zB keine Fenster putzen kann/darf.