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Kammerumlagen 2009

Neue VorschriftenARD 5919/1/2008 Heft 5919 v. 9.12.2008

Änderungen in Niederösterreich, Steiermark und Tirol

WKO vom 3. 12. 2008

Kammerumlage II

Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ zum DB, Kammerumlage II) gemäß § 122 Abs 7 und Abs 8 WKG beträgt für das Jahr 2009:

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