Erlass des BMF vom 19. 11. 2008, BMF-010222/0241-VI/7/2008 (LSt-Protokoll 2008)
Ein Filialleiter ist für mehrere Betriebsstandorte verantwortlich, die er regelmäßig besucht. Er tritt die Fahrten entweder direkt von der Wohnung oder von seinem Dienstort an. Vom Dienstort fährt er zu einem Betriebsstandort und anschließend zu einem weiteren Betriebsstandort. Von dort fährt er entweder zum Dienstort zurück oder direkt zu seiner Wohnung.