§ 42 Abs 2 Z 5 VBO 1995 - Begeht ein Vertragsbediensteter vorsätzlich mehrere Straftaten (versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt, Gefährdung der körperlichen Sicherheit) und mehrere Verwaltungsübertretungen (missbräuchliche Verwendung von Kennzeichentafeln, Verwendung eines nicht haftpflichtversicherten Kfz im öffentlichen Verkehr und einer vorschriftswidrigen Begutachtungsplakette, Geschwindigkeitsübertretung), kommt darin ein derart hohes Maß an fehlendem Respekt vor der Rechtsordnung zum Ausdruck, dass dieses außerdienstliche Fehlverhalten des als Müllaufleger bei der MA 48 beschäftigten Vertragsbediensteten den Arbeitgeber zur Kündigung nach § 42 Abs 2 Z 5 VBO berechtigt.