Erlass des BMF vom 19. 11. 2008, BMF-010222/0241-VI/7/2008 (LSt-Protokoll 2008)
Leitende Mitarbeiter (Vorstände, Cluster-Manager und Geschäftsführer) der W-AG und ihrer Tochterunternehmen können jährlich am Optionsplan des Unternehmens teilnehmen.
Die Steuerbefreiung für Mitarbeiterbeteiligungen und Stock Options wurde nicht in Anspruch genommen, weil die Gruppe der leitenden Angestellten nicht als begünstigte Gruppe anerkannt wurde.