§ 6 Z 2 lit a EStG, § 40 Abs 2 Z 1 InvFG - Bei einem „betrieblichen Anleger“ führen realisierte Erträge aus Investmentfonds in der Steuerbilanz zu einem Ausweis als aktives Wirtschaftsgut oder allenfalls (nach Reinvestition auf der Ebene des Investmentfonds) zu einer Erhöhung des Buchwerts des Investmentfondsanteils. Übersteigt der (in Summe) erhöhte Bilanzansatz den Kurswert der Investmentfondsanteile, sind die Voraussetzungen für eine Teilwertabschreibung gegeben.