VwGH 26. 9. 2008, 2007/02/0338
§ 23 ArbIG, § 6 BauKG - Die Bestellung von verantwortlichen Beauftragten gemäß § 9 Abs 2 und Abs 3 VStG für die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften wird nach § 23 Abs 1 ArbIG erst rechtswirksam, nachdem beim zuständigen Arbeitsinspektorat eine schriftliche Mitteilung über die Bestellung samt einem Nachweis der Zustimmung des Bestellten eingelangt ist.