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Ausgleichstaxe nach dem BEinstG für 2009 - BGBl

Neue VorschriftenARD 5916/2/2008 Heft 5916 v. 28.11.2008

BGBl II 2008/411, ausgegeben am 24. 11. 2008

Die Höhe der gemäß § 9 Abs 2 BEinstG zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalenderjahr 2009 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, monatlich € 220,- (2008: € 213,-).

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