Erlass des BMF vom 28. 10. 2008, BMF-010103/0096-VI/2008 (BAO-Protokoll 2008)
Sachverhalt: Das Vorliegen eines Dienstverhältnisses (§ 47 EStG) ist zunächst unklar. Anlässlich einer GPLA (Gemeinsame Prüfung Lohnabgaben) wird das Vorliegen eines Dienstverhältnisses verneint.