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Vorzeitige Auszahlung der Abfertigung - Nachzahlungsansprüche

ArbeitsrechtARD 5915/1/2008 Heft 5915 v. 25.11.2008

§ 23 Abs 1 AngG - Zahlt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer dessen Abfertigungsanspruch (hier: auf 12 Monatsentgelte) bereits vorzeitig aus, um ihn zum Abschluss eines neuen Dienstverhältnisses mit reduzierter Arbeitszeit zu bewegen, steht dies dem Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Nachzahlung des Differenzbetrages nicht entgegen, wenn der Arbeitnehmer im zweiten Dienstverhältnis zuletzt wieder vollzeitbeschäftigt war und die Berechnung des Abfertigungsanspruchs auf Basis des (höheren) letzten Durchschnittsgehalts in diesem Dienstverhältnis einen höheren Abfertigungsbetrag ergeben würde.

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