OGH 20. 8. 2008, 9 ObA 109/08g
§ 105 Abs 1 ArbVG - Der Arbeitgeber ist weder berechtigt noch verpflichtet, Untersuchungen über die innere Willensbildung des Betriebsrates anzustellen, wenn ihm nicht bekannt war oder bekannt hätte sein müssen, dass die Willensbildung des BR nicht beschlussmäßig gedeckt ist (hier: betreffend die Stellungnahme zu einer beabsichtigten Kündigung eines Arbeitnehmers).