Verordnung des BMWA für die befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus
BGBl II 2008/394, ausgegeben am 14. 11. 2008
Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus wird ein Kontingent in der Höhe von insgesamt 7.235 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die einzelnen Bundesländer aufgeteilt. Die im Rahmen dieser Kontingente erteilten Beschäftigungsbewilligungen nach dem AuslBG dürfen 24 Wochen nicht überschreiten und nicht nach dem 15. 5. 2009 enden.