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Bausparprämie 2009

Neue VorschriftenARD 5913/4/2008 Heft 5913 v. 18.11.2008

Erlass des BMF vom 16. 10. 2008, BMF-010222/0230-VI/7/2008

Gemäß § 108 Abs 1 EStG beträgt die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2009 4 % der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge (2008: ebenfalls 4 %).

Zur Anhebung des Höchstbetrags für die Förderung von Bausparprämien von bisher € 1.000,- auf € 1.200,- ab 1. 1. 2009, vgl das Konjunkturbelebungsgesetz 2008, ARD 5912/3/2008.

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