Mit Wirksamkeit ab 1. 1. 2009 werden für die Arbeiter im Metallgewerbe die kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 3,8 % erhöht, der neue Mindestlohn beträgt nunmehr € 1.453,03. Die Ist-Löhne steigen um 3,6 % und die Lehrlingsentschädigungen um 3,8 %. Die Zulagen und Aufwandsentschädigungen werden jeweils um 3,6 % erhöht.