LGBl für Niederösterreich 9200/1-9, ausgegeben am 30. 10. 2008
Durch Änderung der NÖ Richtsatzverordnung werden bereits ab 1. 11. 2008 ua die Richtsätze zur Bemessung laufender monatlicher Geldleistungen zur Deckung des notwendigen Lebensunterhaltes wie folgt erhöht: