Durch eine Änderung des ASVG wurde mit BGBl I 2008/91, ARD 5878/4/2008, eine besondere Haftung von auftraggebenden Unternehmen in der Baubranche geschaffen, deren Inkrafttreten mit einer erst zu erlassenden Verordnung des BMSK abzuwarten bleibt. Ergänzend dazu einige wichtige Fragen und Antworten zu dieser Thematik.
DG-Info NÖ GKK, NÖDIS 9/2008