Abschnitt XIX Z 2 KV-Arbeitskräfteüberlassung - Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf restliche Zahlung einer Überstundenpauschale unterliegt nach dem Zweck dieser Bestimmung nicht der Verfallsklausel des Abschnitt XIX Z 2 KV-Arbeitskräfteüberlassung.
OGH 9. 7. 2008, 9 ObA 91/07h