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Zur Zulässigkeit von Subüberlassungen

ArbeitskräfteüberlassungARD 5911/4/2008 Heft 5911 v. 11.11.2008

§ 1, § 10 AÜG - Auch wenn die Subüberlassung von Arbeitskräften - dh die Überlassung an einen „Beschäftiger“, der die Arbeitskraft nicht (direkt) in seinem eigenen Betrieb einsetzt, sondern an einen zweiten Beschäftiger weiterüberlässt - im AÜG gesetzlich nicht geregelt ist, ist sie zulässig. Bei der Subüberlassung tragen sowohl der Überlasser als auch der Erstbeschäftiger alle Arbeitgeberpflichten, der Erstbeschäftiger ist auch als Beschäftiger anzusehen.

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