KV für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe - Im Anwendungsbereich des Kollektivvertrages für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe ist ein Arbeitnehmer mit Lehrabschluss unabhängig vom Umfang der bisherigen Arbeitserfahrung jedenfalls in die Lohngruppe 3 einzustufen.