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Ausnahme von Ferialarbeitern vom Geltungsbereich eines KV

ArbeitsrechtARD 5910/2/2008 Heft 5910 v. 7.11.2008

§ 2 ArbVG, § 1 Abs 4 DBO-Privatbahnen - Aufgrund der Besonderheiten eines Beschäftigungsverhältnisses als Ferialarbeiter gegenüber den „normalen“ Dienstverhältnissen - wie zB die zwangsläufig kurze Dauer, die geringere Effizienz der Arbeitsleistung, die Notwendigkeit einer Einschulung - ist es nicht unsachlich und somit zulässig, Ferialarbeiter vom Geltungsbereich eines Kollektivvertrages (hier: Dienst- und Besoldungsordnung für die Bediensteten der österreichischen Privatbahnen) auszunehmen.

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