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Unternehmerische Tätigkeit eines Sportvereins - Kommunalsteuerpflicht

Lohnsteuer und AbgabenARD 5909/20/2008 Heft 5909 v. 4.11.2008

§ 3 Abs 1, § 5 Abs 1 und Abs 3 KommStG - Besteht die Leistung eines Vereins zur Förderung des Körpersports im Bereitstellen von Tennisplätzen, einer Sauna, von Fitnessgeräten und einer Liegewiese, dann liegt - unabhängig davon, in welchem Umfang das einzelne Mitglied von diesem Angebot Gebrauch macht - eine durch die unechten Mitgliedsbeiträge abgegoltene Leistung des Vereins im unternehmerischen Bereich vor. Somit ist der Verein kommunalsteuerpflichtig, Bemessungsgrundlage ist dabei die Summe der Arbeitslöhne seiner Dienstnehmer.

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