OGH 10. 4. 2008, 9 ObA 40/08k
§ 82 lit f GewO 1859 - Weigert sich ein Arbeitnehmer, mit seinem Privatfahrzeug zur 2 km entfernten Baustelle zu fahren, kann ihm dies zwar nicht als Arbeitsverweigerung angelastet werden. Der Arbeitnehmer darf aber das Angebot der Ehefrau des Arbeitgebers, ihn mit ihrem Fahrzeug zur Baustelle zu bringen, nicht ablehnen; diese Ablehnung ist als Arbeitsverweigerung zu werten.