vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unerlaubte Mitnahme zu entsorgender Lebensmittel - kein Entlassungsgrund

EntlassungARD 5909/2/2008 Heft 5909 v. 4.11.2008

§ 82 lit d GewO 1859 - Nimmt ein Arbeiter geringe Mengen Obst und Gemüse an sich, die wegen ihrer Unverwertbarkeit nur mehr zur kostenpflichtigen Entsorgung bereitstanden, ist eine Entlassung unberechtigt, weil es sich dabei um - wirtschaftlich betrachtet - wertlose Objekte handelt, die nicht (mehr) diebstahlstauglich waren.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte