OGH 5. 6. 2008, 9 ObA 109/07f
§ 48 PKG - Nach der vorliegenden Betriebsvereinbarung über ein betriebliches Vorruhestandsmodell ist der Arbeitgeber für den Fall, dass der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der geplanten Ruhestandsversetzung mit 60 Jahren infolge von Abschlagsfaktoren oder infolge Einführung eines Durchrechnungszeitraumes einen geringeren Bruttoruhegenuss erhält, als er sich aufgrund der zum Zeitpunkt des