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2. SVÄG 2008 - RV

Neue VorschriftenARD 5908/4/2008 Heft 5908 v. 31.10.2008

Bundesgesetz, mit dem das ASVG, das GSVG und das BSVG geändert werden sollen (2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2008 - 2. SVÄG 2008)

Regierungsvorlage 28. 10. 2008, 4 BlgNR 24. GP

Mit dem Sozialrechts-Änderungsgesetz 2008 (SRÄG 2008), BGBl I 2008/129, ARD 5906/1/2008, wurde normiert, dass die Anpassung der gesetzlichen Pensionen für November und Dezember 2008 und für das Kalenderjahr 2009 nicht mit dem Anpassungsfaktor, sondern mit dem Faktor 1,034 zu erfolgen hat. Die Regierungsvorlage zu einem 2. SVÄG 2008 sieht nun vor, dass dieser Faktor auch für die Anpassung der Renten aus der Unfallversicherung samt einschlägiger fester Beträge herangezogen werden soll und auch bereits Unfallrenten, die im November und Dezember 2008 gebühren, entsprechend anzupassen sind (§ 636 Abs 4, § 640 ASVG).

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