Zusammengestellt von der ARD-Redaktion
→ Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes durch Verordnung bleibt abzuwarten
Seit 1. 1. 2002 ändern sich die unpfändbaren Freibeträge („Existenzminimum“) automatisch mit jeder Änderung des Ausgleichszulagenrichtsatzes für allein stehende Personen (§ 293 Abs 1 lit a ASVG). Da als Maßnahme zur Entschärfung der Preissteigerungen der letzten Monate bei Nahrungsmitteln, Mieten und Energie der Wirksamkeitsbeginn der Pensionsanpassung für 2009 um 2 Monate vorgezogen wurde (vgl SVÄG 2008, BGBl I 2008/92, ARD 5878/3/2008) und die Pensionen für 2009 daher bereits mit 1. 11. 2008 erhöht werden (vgl Verordnung BGBl II 2008/365, ARD 5905/3/2008), erhöhen sich mit diesem Zeitpunkt auch die Ausgleichszulagenrichtsätze (die diesbezügliche Verordnung bleibt allerdings noch abzuwarten).