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Anspruch eines Betriebsrats auf Sacherfordernisse

ArbeitsrechtARD 5907/2/2008 Heft 5907 v. 28.10.2008

§ 72 ArbVG, § 22 BRGO - In einem Betrieb mit rund 650 Arbeitnehmern hat der Betriebsrat für sein freigestelltes BR-Mitglied Anspruch auf Beistellung einer Schreibkraft im Ausmaß einer Vollzeitbeschäftigung, eines Laptops samt Drucker sowie eines Mobiltelefons, wenn eine regelmäßige Beratung der Mitarbeiter vor Ort in den insgesamt 48 Außenstellen des Unternehmens durch das freigestellte BR-Mitglied vorgesehen ist und durch den geplanten Umzug der Zentrale von Wien nach Niederösterreich mit einem Mehraufwand bei der BR-Tätigkeit zu rechnen ist. Die Größe des Unternehmens und die geplante Reisetätigkeit rechtfertigen den Anspruch des BR auf die Zurverfügungstellung der genannten Sacherfordernisse.

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