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Anpassungsfaktor 2009 und vorgezogene Pensionserhöhung

Neue VorschriftenARD 5905/3/2008 Heft 5905 v. 21.10.2008

BGBl II 2008/365, ausgegeben am 14. 10. 2008

Mit Verordnung des BMSK wird unter Bedachtnahme auf den Richtwert nach § 108e Abs 9 Z 1 ASVG der Anpassungsfaktor (APF) für das Jahr 2009 mit 1,032 festgesetzt; der APF wird zur Erhöhung der leistungsbezogenen festen Beträge herangezogen.

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