DG-Info OÖ GKK 7/2008
Verkürzte Lehrzeit
Durch die Anrechnung bestimmter Ausbildungszeiten (Schulzeiten oder Vorlehre) wird die tatsächliche Lehrzeit verkürzt. Diese anzurechnenden Zeiten der „Vorbildung“ sind vom Beginn der vorgeschriebenen Ausbildungsdauer abzuziehen. Dem Ausmaß der Anrechnung entsprechend steigt der Lehrling in das spätere Stadium der Lehrzeit ein.