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Beginn der Pflichtversicherung als Lehrling

SozialversicherungARD 5904/10/2008 Heft 5904 v. 17.10.2008

DG-Info OÖ GKK 7/2008

Verkürzte Lehrzeit

Durch die Anrechnung bestimmter Ausbildungszeiten (Schulzeiten oder Vorlehre) wird die tatsächliche Lehrzeit verkürzt. Diese anzurechnenden Zeiten der „Vorbildung“ sind vom Beginn der vorgeschriebenen Ausbildungsdauer abzuziehen. Dem Ausmaß der Anrechnung entsprechend steigt der Lehrling in das spätere Stadium der Lehrzeit ein.

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