§ 34 Abs 8 EStG - Der einjährige Schulbesuch der Tochter an einer amerikanischen High School im Rahmen eines interkulturellen staatlichen Schulaustauschprogramms enthält Lehrinhalte, die mit einer österreichischen allgemeinbildenden Schule nicht vergleichbar sind, sodass eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit im Einzugsbereich des Wohnortes nicht besteht. Somit kann ein Pauschbetrag von € 110,- pro Monat der Berufsausbildung (€ 1.320,- jährlich) als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Die Berücksichtigung höherer tatsächlich nachgewiesener Kosten ist hingegen unzulässig, weil der Pauschbetrag Unterbringungs- oder höhere Fahrtkosten abdecken soll, nicht hingegen die Entrichtung des Schulgeldes.