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Krankmeldung per eingeschriebenen Brief

ArbeitsrechtARD 5902/1/2008 Heft 5902 v. 10.10.2008

§ 4 EFZG - Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine besondere Form der Krankmeldung vereinbart, ist auch eine unverzüglich nach Feststellung der Arbeitsunfähigkeit abgesendete Krankmeldung per eingeschriebenen Brief rechtzeitig, selbst wenn sie erst 3 Tage später beim Arbeitgeber ankommt. Eine zwischenzeitlich ausgesprochene Entlassung ist wegen des rechtmäßigen Hinderungsgrundes der Arbeitsunfähigkeit unberechtigt.

OLG Wien 28. 3. 2008, 9 Ra 154/07v

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