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Spesenbetrug durch fingierte Reisekostenabrechnungen

EntlassungARD 5895/4/2008 Heft 5895 v. 16.9.2008

OLG Wien 28. 4. 2008, 8 Ra 149/07a

§ 27 Z 1 AngG - Die Verrechnung von Reisekosten für tatsächlich nicht getätigte Dienstreisen ist als sogenannter „Spesenbetrug“ als „klassische“ tatbestandsmäßige Begehungshandlung einer Untreue iSd § 27 Z 1 AngG anzusehen, die den Arbeitgeber zu Entlassung des Arbeitnehmers berechtigt. (Revision unzulässig)

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