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Insolvenzrechtliche Beurteilung von Sonderzahlungen

Kollektivverträge und EntgeltARD 5880/7/2008 Heft 5880 v. 16.7.2008

§ 46, § 51 KO - Im Falle eines Konkurses ist

jener Teil der Sonderzahlungen, der auf die Zeit vor Konkurseröffnung entfällt, als Konkursforderung anzusehen,jener Teil, der auf die Zeit nach der Konkurseröffnung bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses fällt, als laufendes Entgelt und damit als Masseforderung, und

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