LGBl für Kärnten 2008/36, ausgegeben am 24. 6. 2008
Durch Verordnung des Landeshauptmannes über Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe in Backwaren-Erzeugungsbetrieben werden die Gemeinden und Ortschaften Kärntens festgelegt, in denen Arbeitnehmer in Backwaren-Erzeugungsbetrieben im Juli und August 2008 sowie rund um Weihnachten 2008 (am 25., 26. und 28. 12. 2008) auch an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden dürfen.