Bundesgesetz, mit dem das KJBG geändert wird
BGBl I 2008/88, ausgegeben am 2. 7. 2008
Mit der (überwiegend) am 28. 6. 2008 in Kraft getretenen BAG-Novelle BGBl I 2008/82, ARD 5877/1/2008, wurde die bislang bis Ende 2008 befristet geltende integrative Berufsausbildung in das Dauerrecht übergeführt (§ 34 Abs 6 BAG). Diese Änderung macht es erforderlich, auch die (Ende 2008 auslaufende) Befristung der im KJBG vorgesehenen Zulassung von Arbeiten im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses nach § 8b Abs 2 BAG vor Vollendung des 15. Lebensjahres zu streichen (Entfall des letzten Satzes in § 34 Abs 7 KJBG).