§ 49 Abs 3 Z 4 ASVG, § 26 Z 6 EStG, Rz 751-755 LStR 2002 - Mobilität und Flexibilität werden in der heutigen Arbeitswelt immer mehr gefordert. Ein Ortswechsel aus beruflichen Gründen ist keine Seltenheit mehr und oft mit erheblichen Kosten verbunden. Diese Umzugskosten können jedoch vom Dienstgeber unter den im Folgenden dargestellten Voraussetzungen dem betroffenen Mitarbeiter beitrags- und steuerfrei erstattet werden.