§ 16 Abs 1 Z 7 EStG, § 138 Abs 1 BAO - Vor dem Hintergrund der mobilen Einsetzbarkeit eines Notebooks kann dessen Anschaffung zusätzlich zu einem PC (hier: durch einen Hauptschullehrer) beruflich erforderlich und das Notebook somit als Arbeitsmittel steuerlich absetzbar sein.