§ 10 UrlG, § 117 ArbVG - Ein gemäß § 117 Abs 1 ArbVG von der Arbeitsleistung unter Fortzahlung des Entgelts freigestelltes Betriebsratsmitglied hat sowohl Anspruch auf den gesetzlichen Erholungsurlaub als auch auf eine Urlaubsersatzleistung bei Beendigung des Dienstverhältnisses zur Abgeltung des noch offenen Resturlaubs.
OLG Wien 15. 11. 2007, 10 Ra 65/07p