BGBl II 2008/204, ausgegeben am 18. 6. 2008
Durch Änderung der Arbeitsmarktsprengelverordnung (AMSprV) wird im Bereich der Landesgeschäftsstelle Steiermark die Zuständigkeit für die Gemeinden Sankt Ruprecht an der Raab und Unterfladnitz ab 1. 7. 2008 vom Arbeitsmarktservice Weiz auf das AMS Gleisdorf übertragen. Weiters heißt das für den 10. Bezirk zuständige AMS Wien ab 10. 11. 2008 nicht mehr Geiselbergstraße, sondern Laxenburger Straße.