§ 49 AlVG - Die Vorschreibung eines Kontrolltermins zugleich mit dem Termin für die Abgabe des Antragsformulars für die Geltendmachung des Arbeitslosengeldes ist unzulässig. Eine „Kontrollmeldung“ kann erst dann wirksam vorgeschrieben werden, wenn ein Leistungsbezug feststeht.
VwGH 19. 9. 2007, 2006/08/0172