EAS 2966 vom 26. 5. 2008
Übernimmt eine in der Slowakei ansässige Pflegerin in Österreich die Betreuung einer pflegebedürftigen Person, ist grundsätzlich von einer gewerblichen Betätigung der Pflegekraft auszugehen (Rz 1616 EStR). Ihre Pflegeeinkünfte fallen daher unter Art 7 des mit der Slowakei weiterhin anwendbaren DBA-CSSR.