VwGH 20. 2. 2008, 2005/15/0135
und 2007/15/0183
§ 1 Abs 2 EStG, Art 4 Z 2 lit a DBA-Schweiz - Unter dem Begriff „Mittelpunkt der Lebensinteressen“ ist der Ort (in jenem Staat) zu verstehen, zu dem der Steuerpflichtige die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Entscheidend ist das Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, wobei das Überwiegen der Beziehungen zum einen oder anderen Staat den Ausschlag gibt. Wirtschaftlichen Beziehungen kommt idR eine geringere Bedeutung zu als persönlichen Beziehungen.