OGH 19. 12. 2007, 9 ObA 173/07t
§ 19 Abs 2 AngG - Durch Abschluss eines die Dauer eines Monats übersteigenden Probedienstverhältnisses kann zwar grundsätzlich ein befristeter Dienstvertrag zustande kommen; nicht jede derartige Vereinbarung bewirkt aber diese Folge. Maßgeblich ist vielmehr die durch Auslegung zu ermittelnde übereinstimmende Parteienabsicht.