OGH 3. 3. 2008, 9 ObA 27/08y
→ in Bestätigung von OLG Wien 18. 10. 2007, 10 Ra 109/07h, ARD 5840/4/2008
KV-Tageszeitungen/Redakteure - Gemäß § 41 Pkt 5 des Kollektivvertrages für die bei österreichischen Tageszeitungen angestellten Redakteure, Redakteursaspiranten und Reporter (KV-Tageszeitungen/Redakteure) müssen Kündigungen beiderseits schriftlich erfolgen. Der Kündigungsbrief kann persönlich oder eingeschrieben per Post zugestellt werden.