§ 105 Abs 2 ArbVG - Hat ein Arbeitgeber die Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Nichteinhaltung des betriebsverfassungsrechtlichen Vorverfahrens dem Arbeitnehmer gegenüber schon zugestanden, hat dieser kein rechtliches Interesse mehr an der gerichtlichen Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung.
OLG Wien 27. 11. 2007, 10 Ra 52/07a