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Verständigung von Kündigungsabsicht per E-Mail

ArbeitsrechtARD 5873/4/2008 Heft 5873 v. 20.6.2008

§ 105 Abs 1 ArbVG - Die Verständigung des Betriebsrats über die bevorstehende Kündigung eines Arbeitnehmers kann unzweifelhaft auch per E-Mail erfolgen. Dabei gilt die Verständigung mit dem Einlangen des E-Mails am Server des zuständigen BR-Mitglieds grundsätzlich als zugegangen.

OLG Wien 19. 12. 2007, 10 Ra 148/07v

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