§ 105 Abs 1 ArbVG - Die Verständigung des Betriebsrats über die bevorstehende Kündigung eines Arbeitnehmers kann unzweifelhaft auch per E-Mail erfolgen. Dabei gilt die Verständigung mit dem Einlangen des E-Mails am Server des zuständigen BR-Mitglieds grundsätzlich als zugegangen.
OLG Wien 19. 12. 2007, 10 Ra 148/07v