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UFS: Wiederaufnahme infolge einer GPLA beim Arbeitgeber

Lohnsteuer und AbgabenARD 5872/8/2008 Heft 5872 v. 17.6.2008

§ 303 Abs 4 BAO - Will das Finanzamt die Wiederaufnahme eines Einkommensteuerverfahrens bei einem Arbeitnehmer bzw Dritten mit Feststellungen rechtfertigen, die in einem GPLA-Prüfbericht getroffen wurden, müssen in der Bescheidbegründung jene im Zuge der GPLA festgestellten Sachverhaltselemente im Einzelnen angeführt und deren „Neu-Hervorkommen“ unter Konkretisierung, wann dies der Fall war, begründet werden. Der Verweis auf ein reines Gesetzeszitat oder einen (hier: im Zeitpunkt der Erlassung des Wiederaufnahmebescheides [mangels Abschlusses der Prüfung] noch gar nicht existenten) Prüfbericht kann aber keinesfalls die Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens begründen.

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