Bundesgesetz, mit dem das Tabakgesetz, das ASVG, das GSVG und das BSVG geändert werden sollen
RV 5. 6. 2008, 610 BlgNR 23. GP
Mit BGBl I 2004/167 wurden die Nichtraucherschutzmaßnahmen generell auf Räume öffentlicher Orte erstreckt, jedoch blieben die Gastronomie und bestimmte öffentliche Veranstaltungen bis dato von dem in Räumen öffentlicher Orte geltenden Rauchverbot ausgenommen. Mit der vorliegenden Novelle zum Tabakgesetz soll nunmehr ua auch die Gastronomie in den gesetzlichen Nichtraucherschutz einbezogen werden, wobei „abgetrennte Raucherzonen“ gestattet sein sollen.